Die NIS2-Richtlinie: Ein neues Kapitel in der EU-Cybersicherheitsstrategie

In einer zunehmend digitalen Welt wird die Sicherheit unserer Daten und IT-Systeme immer wichtiger. Die NIS2-Richtlinie, die 2023 in Kraft trat, ersetzt die frühere NIS1 und soll die Abwehrkraft der EU gegen Cyberkriminalität stärken. Bis zum 17.10.2024 muss die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden und gilt dann verpflichtend.

Die NIS2-Richtlinie beinhaltet wichtige Neuerungen wie den Schutz kritischer Infrastrukturen, erweiterte Anwendungsbereiche, striktere Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten sowie verbesserte Durchsetzungsmechanismen. Sie stärkt auch nationale Cybersicherheitsbehörden und fördert die Zusammenarbeit innerhalb der EU.

Ist Ihre Einrichtung betroffen?

Für Organisationen stellt die Konformität mit der NIS2-Richtlinie nicht nur eine rechtliche Verpflichtung dar, sondern eröffnet auch die Chance, Cybersicherheit als strategischen Bestandteil der Unternehmensführung tiefer zu verankern. Indem Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Vorgaben der Richtlinie gerecht zu werden, schützen sie nicht nur ihre eigenen Ressourcen, sondern stärken auch das Vertrauen ihrer Kunden und Partner in ihre digitalen Dienste. Die fristgerechte Umsetzung der NIS2-Richtlinie erfordert eine konsequente Auseinandersetzung mit den vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen und eine kontinuierliche Bewertung der eigenen Sicherheitsstandards, um den dynamischen Anforderungen des Cybersicherheitsumfelds gerecht zu werden.

Ob Sie als Unternehmen nun direkt von der neuen Richtlinie betroffen sind hängt von komplexen spezifischen Faktoren ab, welche mit unterschiedlicher Gewichtung zu betrachten sind.

So unterscheidet NIS2 zwischen hochkritischen oder wesentlichen Sektoren, sowie kritischen und wichtigen Sektoren. Betroffen sind Einrichtungen unabhängig von ihrer Größe.

Ausschlaggebende Faktoren sind Sicherheitsanforderungen an den entsprechenden Sektor innerhalb des Tätigkeitsfeldes, Unternehmensgröße, Jahresumsatz oder auch Mitarbeiteranzahl.

Was müssen Sie tun?

Leitungsorgane sind für die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen verantwortlich und können bei Verstößen haftbar gemacht werden. Unternehmen müssen Risikobewertungen durchführen, technische und organisatorische Maßnahmen implementieren, Sicherheitsvorfälle melden und kontinuierlich überwachen.

Sind Sie bereit für die NIS2-Richtlinie? Einstufungsquiz auf unserer Webseite

Um Ihnen bei der Beurteilung Ihrer Betroffenheit von der NIS2-Richtlinie zu helfen, bieten wir ein auf unserer Webseite an.

Es ist speziell darauf ausgelegt, Ihnen einen schnellen und einfachen Einstieg in die neuen Anforderungen zu ermöglichen. Mit unserem NIS2-Quiz können Sie Ihr Wissen testen und herausfinden, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2 Richtlinie fällt und die geforderten Standards erfüllt.

Das Quiz führt Sie Schritt für Schritt durch alle notwendigen Kriterien, die für die Einstufung erforderlich sind. So stellen Sie sicher, dass Sie nichts übersehen.

Schauen Sie auch gerne jederzeit auf unserem Leistungskatalog vorbei oder nutzen den System-Check, wenn Sie weiterführende Informationen rund um Qualitätsmanagement, Informationssicherheit und integrierte Managementsysteme benötigen.

 

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