Prozesseigentümer von Verarbeitungen oder Programmen, i.d.R. auch Risikoeigentümer, d.h. verantwortlich für die ordnungsgemäße Abwicklung und Durchführung sowie Risikobewertung nach geltendem Recht sowie internen Verfahrensanweisungen.
Verfahrensverantwortlicher ist der Verantwortliche für eine Verfahren im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogen Daten und wird im Verfahrensverzeichnis bzw. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten angegeben.