GoBD ist ein Akronym für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.
Es ist eine Verwaltungsvorschrift des deutschen Bundesfinanzministeriums, zur Buchführung und Aufbewahrung von steuerrechtlich relevanten Daten in elektronischer Form. Zu finden auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums unter GoBD.