Krisenkommunikation zu externen und internen Stellen, die nicht direkt an der Krisenbewältigung beteiligt sind.

Die Krisenkommunikation bedient sich zumeist einem Plan, der durch den Bereich Unternehmenskommunikation erstellt wird. Es regelt die Unternehmenskommunikation im Krisenfall und beschreibt:

  • wie die Mitarbeiter, Geschäftspartner, Dienstleister und Lieferanten der betroffenen Unternehmen im Fall einer Katastrophe alarmiert und informiert werden;
  • wie Anfragen von Angehörigen und Freunden von Mitarbeitern der betroffenen Unternehmen, von Geschäftspartnern und von Mitarbeitern anderer Unternehmen im Falle einer Krise angenommen und bearbeitet werden;
  • wie auf Anfragen von öffentlichen und privaten Medien reagiert wird.

Referenz: Glossar

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