Tagtäglich kann man miterleben, wie die Globalisierung unseren Alltag verändert und beeinflusst. Immer neue Essensangebote sowie neue Produkte im Supermarkt erwarten und überraschen uns immer wieder aufs Neue. Nie zuvor war die Welt so stark vernetzt und Handel zwischen Ländern so einfach möglich. Dies haben viele Unternehmen ebenfalls erkannt und lassen ihre Produkte nun auf der ganzen Welt produzieren. Globale Lieferketten sind zum Standard in der Industrie geworden. Das Problem besteht darin, dass die Bedingungen für die Arbeiter in der Lieferkette oftmals nicht beachtet werden. Kinder- oder auch Zwangsarbeit sind leider keine Seltenheit. Um den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern, wurde am 11. Juni 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz vom Bundestag verabschiedet. Dieses soll Unternehmen dazu bewegen, mehr Verantwortung für ihre Lieferkette zu übernehmen und ihr Lieferantenmanagement auf den Prüfstand stellen.

Was beinhaltet das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz?

Die Lieferkette eines Unternehmens beinhaltet alle Stufen im In- und Ausland, die zur Herstellung eines Produktes und zum Erbringen einer Dienstleistung notwendig sind. Das Lieferkettengesetz soll Grundlegende Menschrechtsstandards in allen Teilen der Lieferkette sichern. Das heißt vom Abbau der Rohstoffe bis hin zur Fertigung der Endprodukte. Das Gesetz beinhaltet ein Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Einhaltung geltender Pflichten im Arbeitsschutz, gerechte Bezahlung und die Förderung zur Bildung von Gewerkschaften. Außerdem soll das enthaltende Verbot schädlicher Umweltauswirkungen zur Verbesserung der Lebens- als auch der Arbeitsbedingungen führen.

Es entstehen laut dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung folgende Pflichten für Unternehmen:

  • Eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte im Unternehmen verabschieden
  • Risikoanalyse: Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschrechte durchführen
  • Risikomanagement inklusive Abhilfemaßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte einführen
  • Beschwerdemechanismen einrichten
  • Transparent und öffentlich Bericht erstatten

Die Anforderungen sind abgestuft, je nach dem ob sie sich im eigenen Geschäftsbereich oder auf unmittelbare und mittelbare Zulieferer beziehen. Im eigenen Geschäftsbereich sind Unternehmen dazu verpflichtet, umgehend Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wenn eine Verletzung der Richtlinien vorliegt. Besteht hingegen Kenntnis über eine Verletzung bei einem Zulieferer müssen Unternehmen unverzüglich eine

  • Risikoanalyse durchführen,
  • ein Konzept zur Verringerung und Vermeidung umsetzen
  • und Präventionsmaßnahmen gegenüber dem Verursacher einleiten.

Das Lieferkettensorgfaltsgesetz tritt ab dem 01. Januar 2023 für Unternehmen mit über 3000 Mitarbeitern und im Folgejahr für Unternehmen mit über 1000 Mitarbeitern in Kraft. Verstöße werden mit Bußgeldern und in besonders schweren Fällen mit einem bis zu drei jährigem Ausschluss vom öffentlichen Handel geahndet.

Praxislösungen durch Qualitätsmanagementsysteme (QMS)

Lieferantenmanagement beinhaltet die systematische Steuerung der Lieferantenbeziehungen zu Schlüssellieferanten. Dabei bestehen die wesentlichen Aufgaben aus der Auswahl neuer Lieferanten, der Durchführung von Lieferantenaudits, der Lieferantenabwicklung und der Lieferantenbewertung. Ein QMS nach DIN EN ISO 9001 verlangt, dass bei extern bereitgestellten Prozessen, Produkten und Dienstleistungen geprüft werden muss, ob ein geliefertes Produkt den Anforderungen entspricht. Dies beinhaltet somit auch die Überprüfung der Anforderungen an die Lieferanten.

Fazit

Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz ist ein Weg gefunden worden Verantwortung für die Umsetzung von Menschenrechten auf der ganzen Welt voranzutreiben. Unternehmen müssen diese Verantwortung übernehmen und dürfen nicht die Augen weiter verschließen.

 

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